Die Verpflichtung des Unternehmers zu Arbeits- und Gesundheitsschutz ergibt sich aus der Reichsversicherungsordnung und ist heute im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) niedergeschrieben.
Bis zum heutigen Tage hat sich folgende Struktur aus Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien entwickelt: